Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen einen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Mannheim erhoben. Ihm wird vorgeworfen, zwei Frauen vergewaltigt zu haben. Die Fälle sind nach Angaben der Behörde tateinheitlich und werden vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Mannheim verhandelt.
Dem Beamten zur Last gelegt wird folgender Sachverhalt: Am 8. Juni 2025 soll der Polizeibeamte Zeugenhinweisen auf illegale Prostitution in einem Mannheimer Hotel nachgegangen sein und in diesem Zusammenhang zwei Frauen kontrolliert haben. Nach Angaben der Anklage war dem Beamten zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, dass die beiden Frauen unter einem Vorwand nach Deutschland gelockt und zur Prostitution gezwungen worden sein sollen.
Im Rahmen dieser polizeilichen Maßnahmen kündigte der Beamte den Frauen demnach an, dass sie eine Geldstrafe zahlen müssten. Als die Geschädigten erwiderten, hierzu nicht in der Lage zu sein, soll der Beamte geäußert haben, dass man das auch anders regeln könne. Am selben Abend soll er die Frauen dann außerhalb seiner Dienstzeit erneut aufgesucht und ihnen gedroht haben: Entweder sie hätten Geschlechtsverkehr mit ihm, oder sie müssten eine Geldstrafe zahlen beziehungsweise würden verhaftet. Aus Angst vor Strafverfolgung und Festnahme sollen die Frauen den Forderungen des Beamten nachgekommen sein.
Die Geschädigten vertrauten sich zu einem späteren Zeitpunkt anderen Polizeibeamten an. Dies war der Startpunkt für die Ermittlungen. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe leitete das Polizeipräsidium Mannheim sofort ein Disziplinarverfahren ein und suspendierte den Polizeibeamten. Er ist nicht im Dienst.
Das Amtsgericht Mannheim muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.