Mord von 1992: Verurteilung nach DNA-Analyse rechtskräftig

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Das Landgericht Bonn hat einen Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Verurteilung nun mit Beschluss vom 21. September 2026.

Dem Mann wird vorgeworfen, in der Nacht auf den 18. Oktober 1992 in eine Erdgeschosswohnung in Bonn-Bad Godesberg eingedrungen zu sein. Er vergewaltigte die dort anwesende junge Frau und erdrosselte sie anschließend. Nach Angaben des Gerichts fürchtete er, dass die Frau sein Gesicht erkannt hatte und ihn verraten könnte. Um Spuren zu beseitigen, legte er daraufhin einen Schwelbrand in der Wohnung.

Über 30 Jahre blieb die Tat ungeklärt. Im Rahmen der Cold-Case-Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen nahmen die Ermittler die Ermittlungen 2021 wieder auf. Mit Hilfe verbesserter DNA-Analysen konnten sie den Tatverdächtigen anhand von Spuren, die am Tatort gesichert worden waren, identifizieren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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