Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat am 7. Oktober 2026 den Freispruch des Landgerichts Lübeck in einem umstrittenen Fall aufgehoben. Ein 79-jähriger Mediziner und Labordiagnostik-Unternehmer soll 2021 an zwei Ärzte einen nicht zugelassenen Impfstoff übergeben haben, die ihn dann verabreichten.
Das Amtsgericht hatte den Mann 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt – wegen Inverkehrbringens eines Arzneimittels ohne Zulassung. Das Landgericht Lübeck sprach ihn später frei. Der Grund: Die Ärzte hätten nicht frei über den Impfstoff verfügt, sondern fertig aufgezogene Spritzen zur sofortigen Impfung bekommen. Zudem habe sich der Impfstoff nicht als bedenklich herausgestellt.
Die Staatsanwaltschaft ging in Revision. Das Oberlandesgericht entschied nun, dass die Feststellungen des Landgerichts rechtlich fehlerhaft seien. Besonders: Unklar sei, ob der Impfstoff wirklich unbedenklich war. Die Sache geht zur Neuverhandlung zurück an das Landgericht Lübeck.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Landgerichte Schleswig-Holstein
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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