Potsdam: Änderungsantrag zur Garnisonkirche-Grundstücksregelung

Die Fraktionen DIE aNDERE und Die Linke haben einen Änderungsantrag zur Stadtverordnetenversammlung eingereicht. Dieser betrifft eine Klarstellung in den Unterlagen zum sogenannten Übertragungsvertrag eines Grundstücks.

Der Antrag zielt darauf ab, einen Fehler in einem Vertragsdokument zu korrigieren. In der Anlage 5 zur Drucksache 26/SVV/0598-001 soll eine ergänzende Klarstellung vorgenommen werden. Darin heißt es, dass die Stiftung den Turm der Garnisonkirche im Jahr 2024 errichtet hat und damit eine Bauverpflichtung erfüllt wurde. Deshalb bestehe kein Rückübertragungsanspruch der Stadt mehr.

Laut Begründung des Antrags enthält der ursprüngliche Übertragungsvertrag vom 25. Februar 2010 in Paragraph 3 keinen Absatz 2. Die fehlerhafte Formulierung in der Anlage 5 bezieht sich aber auf genau diesen nicht existierenden Absatz. Die Fraktionen gehen davon aus, dass tatsächlich ein anderer Absatz gemeint ist und schlagen die Korrektur zur Klarstellung vor.

Die Stadtverordnetenversammlung soll am 1. Juli 2026 über den Änderungsantrag entscheiden. Das Verfahren ist öffentlich.

Jana Hoffmann, Lokalredaktion Brandenburg