Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam hat einen Dringlichkeitsantrag zur Stärkung des Kinderschutzes auf Landesebene beschlossen. Die Oberbürgermeisterin wird damit beauftragt, sich gegenüber dem Land Brandenburg für die Weiterentwicklung der rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen im Kinderschutz einzusetzen.
Im Fokus stehen vier konkrete Punkte: Erstens soll das Land die finanzielle Absicherung von Struktur- und Fallanalysen übernehmen. Diese Analysen sind gemäß Bundesrecht (§ 79 a SGB VIII) ein Instrument zur Qualitätsentwicklung. Kommunen sollen nicht aufgrund angespannter Haushaltslagen auf diese Maßnahmen verzichten müssen.
Zweitens fordert Potsdam den personellen Ausbau und eine verlässliche Finanzierung der Fachstelle für Kinderschutz im Land Brandenburg. Diese Stelle begleitet bereits anonymisierte Fallanalysen in den Jugendämtern und bietet Fachberatungen an.
Drittens sollen ombudschaftliche Strukturen gestärkt werden. Diese Beschwerdestellen ermöglichen Familien, Kindern und Jugendlichen, bei Konflikten mit Jugendämtern niedrigschwellig und unabhängig Unterstützung zu erhalten.
Viertens wird geprüft, ob externe, unabhängige Beschwerdestellen zur Prüfung noch nicht abgeschlossener Fälle des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) rechtlich möglich sind.
Der Jugendhilfeausschuss soll regelmäßig über Gespräche mit dem Land und mögliche legislative Maßnahmen unterrichtet werden. Kinderschutz wird in der Vorlage als zentrale staatliche Aufgabe beschrieben, die transparente Verfahren und kontinuierliche Qualitätsentwicklung erfordert.
Jana Hoffmann, Lokalredaktion Brandenburg