Potsdam konkretisiert Weiterbetrieb des Rechenzentrums bis 2033

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam befasst sich mit einem Änderungsantrag zur befristeten Weiternutzung des Rechenzentrums. Der Antrag wurde von den Fraktionen Die Linke und DIE ANDERE eingereicht und konkretisiert zwei vorherige Beschlüsse von Juli und September 2025.

Kernpunkt ist eine Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt, der Stiftung Garnisonkirche und den Nutzern des Rechenzentrums. Danach soll das Gebäude befristet bis zum 31. Juli 2033 weitergenutzt werden. Der Änderungsantrag regelt mehrere technische Details dieser Vereinbarung, etwa die genaue Formulierung eines Nachtragvertrags zum Grundstücksübertragungsvertrag von 2010.

Zentral ist die Frage der Rechte der Stiftung Garnisonkirche: Sie plant den Bau des Kirchenschiffs auf Grundstücken, die derzeit teilweise vom Rechenzentrum überlagert werden. Der Antrag sieht vor, dass die Stadt die Stiftung ab August 2026 jährlich mit 46.108 Euro für die weitere Duldung des Überbaus entschädigt. Nach dem 31. Juli 2033 wird eine weitere Duldung bis Ende 2034 gewährt, um Rückbauarbeiten abzuschließen.

Das Rechenzentrum hat nach Angaben der Vorlage keinen Bestandsschutz und keine gültige Baugenehmigung. Die aktuelle Nutzung wird nur geduldet, weil ein Parallelbetrieb mit dem Kirchenbau brandschutztechnisch genehmigt wurde. Mit der Fertigstellung eines Ersatzstandortes im sogenannten Kreativquartier soll dieser Sachgrund entfallen.

Der Änderungsantrag enthält zudem Anpassungen des Bebauungsplans und ermöglicht eine Konzessionsverlängerung mit der Stiftung SPI. Die genaue Regelung offener Rechtsfragen, insbesondere zur fehlenden Baugenehmigung, wird damit vorbereitet.

Jana Hoffmann, Lokalredaktion Brandenburg