Potsdam passt Naturdenkmalverordnung an

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam befasst sich mit einer Änderung der Naturdenkmalverordnung. Ein entsprechender Antrag liegt der Versammlung vor.

Bei einer Naturdenkmalverordnung handelt es sich um eine rechtliche Regelung, die den Schutz von Naturdenkmälern festlegt. Diese sind in der Regel einzelne Bäume, Baumgruppen, Seen oder andere natürliche Objekte, denen aufgrund ihrer Seltenheit oder ihres ökologischen Wertes ein besonderer Schutzstatus zukommt. Eine solche Verordnung regelt, welche Objekte unter Schutz stehen und welche Maßnahmen verboten oder genehmigungspflichtig sind.

Der vorliegende Antrag ist als Änderungs- oder Ergänzungsantrag formuliert. Das bedeutet, dass nicht die gesamte Verordnung neu beschlossen wird, sondern dass einzelne Teile angepasst oder ergänzt werden sollen.

Die Drucksache trägt die Nummer 26/SVV/0488-001 und ist damit Teil der aktuellen Beratungen in der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung. Diese ist das kommunale Parlament der Stadt und entscheidet über städtische Angelegenheiten.

Ob und wann die Versammlung über den Antrag abstimmt, wird in den kommenden Sitzungen bekannt gegeben.

Jana Hoffmann, Lokalredaktion Brandenburg