Die Stadtverwaltung Potsdam hat auf eine Kleine Anfrage (ein schriftliches Frage-Antwort-Verfahren zwischen Stadtverordneten und Verwaltung) zum Wohnungsleerstand in der Jägerstraße 23/23a geantwortet. Der Leerstand ist der Verwaltung demnach seit September 2021 bekannt.
Seitdem hat die Verwaltung mehrere Prüfmethoden eingesetzt: Schriftverkehr mit dem Eigentümer, eine Vorortüberprüfung vor Ort sowie Einwohnermeldeanfragen.
Zu möglichen Maßnahmen erklärt die Verwaltung, dass bei festgestellter Zweckentfremdung (wenn Wohnraum nicht zu Wohnzwecken genutzt wird) die Potsdamer Zweckentfremdungsverbotssatzung zur Anwendung kommt. Dies umfasst Rückführungsanordnungen, also die Aufforderung, Wohnungen wieder vermietbar zu machen, sowie Bußgeldverfahren. Ein weiteres Instrument ist die Festsetzung eines Zwangsgeldes nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Sanktion, um Eigentumerinnen oder Eigentümer zur Einhaltung behördlicher Anordnungen zu bewegen.
Die Verwaltung teilt jedoch mit, dass sie aus Gründen der Verfahrensintegrität keine Auskünfte zum aktuellen Stand eines möglichen laufenden Verfahrens gegen den Eigentümer erteilt. Das bedeutet, dass offene Details zu laufenden Verwaltungsvorgängen nicht öffentlich gemacht werden sollen.
Jana Hoffmann, Lokalredaktion Brandenburg