Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will dem Kabinett an diesem Mittwoch neue Eckpunkte für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz vorlegen. Das Maßnahmenpaket umfasst vier gesetzliche und acht nichtgesetzliche Regelungen.
Zentral ist dabei eine nationale Altersgrenze für soziale Netzwerke. Solange auf europäischer Ebene noch kein Mindestalter festgelegt ist, plant die Bundesregierung eine nationale Übergangslösung: Unter-13-Jährige sollen soziale Netzwerke grundsätzlich nicht nutzen dürfen. Ausnahmen sind nur für nachweislich kindgerechte Angebote vorgesehen. Für 13- bis 18-Jährige sollen abgestufte Beschränkungen gelten.
Auf EU-Ebene will sich Deutschland für eine einheitliche Altersgrenze von 13 Jahren, ein Verbot suchtfördernder Designs und standardmäßig deaktivierte Empfehlungsalgorithmen einsetzen. Ziel ist es laut Kabinettsvorlage nicht, die Digitalisierung aus der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu verbannen oder Verbote um ihrer selbst willen zu verhängen. Vielmehr gehe es um Schutz, Befähigung und Teilhabe.
Die weiteren gesetzlichen Maßnahmen betreffen Medienkompetenz und elterliche Verantwortung. Im Sozialgesetzbuch soll die Kinder- und Jugendhilfe ausdrücklich auf die digitale Lebenswelt ausgerichtet werden. Die Förderung von Medienkompetenz soll dabei integraler Bestandteil der Befähigung junger Menschen zur Selbstbestimmung sein. Im Bürgerlichen Gesetzbuch soll klargestellt werden, dass die elterliche Aufsichtspflicht auch die Mediennutzung betrifft.
Bei den nichtgesetzlichen Maßnahmen spielt die EUDI-Wallet „d-you“ eine Rolle, die ab 2027 eine freiwillige Altersverifikation ermöglichen soll. Die Bestätigung des Mindestalters soll dabei genügen, ohne dass weitere personenbezogene Daten übermittelt werden müssen. Hinzu kommen ein „KI-Seepferdchen“, eine „Kinder-Online-Wache“ und eine Aufklärungskampagne für Eltern von Vorschulkindern. Geplant sind zudem mehr Medienbildungs- und Beratungsangebote sowie ein engerer Austausch zwischen Bund, Ländern und weiteren Akteuren. Gegen Plattformen verhängte EU-Bußgelder sollen künftig für medienpädagogische Maßnahmen genutzt werden.
Die Eckpunkte basieren auf 56 Empfehlungen einer von Prien eingesetzten Expertenkommission und sind noch nicht die angekündigte Gesamtstrategie. Weitere Maßnahmen sollen folgen. Das Kabinett soll die Eckpunkte an diesem Mittwoch beschließen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.
Autor: dts Nachrichtenagentur