Die Rentenkommission will die Erwerbstätigenphase deutlich verlängern und das Rentensystem grundlegend reformieren. Am Dienstag stellt die Kommission ein Reformpaket vor, das die Rente mit 70 einführt und das Rentenniveau durch eine neue Kapitalrente auf 50 Prozent anheben soll, wie die Bild-Zeitung unter Berufung auf informierte Kreise berichtet.
Kernstück der Reform ist eine neue Kapitalsäule, in die ein Teil der Rentenbeiträge am Aktienmarkt angelegt wird. Zunächst fließt ein Prozent vom Bruttolohn in diese Kapitalrente – aufgeteilt in 0,5 Prozent Arbeitnehmeranteil und 0,5 Prozent Arbeitgeberanteil. Später steigt der Beitrag auf zwei Prozent, mit je einem Prozent von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Besonders wichtig ist diese neue Kapitalrente für Ostdeutschland, wo drei Viertel der Arbeitnehmer neben der gesetzlichen Rente keine zusätzliche Altersvorsorge haben. Eine verpflichtende Betriebsrente lehnt die Kommission vorerst ab – Experten halten diese für bürokratischer als die Kapitalrente innerhalb der Rentenversicherung.
Parallel dazu soll der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wieder eingeführt werden. Er passt die jährliche Rentensteigerung an die Entwicklung der Beitragszahler an und bremst damit künftige Beitragssteigerungen, allerdings fallen auch die jährlichen Rentensteigerungen geringer aus. Das Modell funktioniert folgendermaßen: Bei Rentenbeginn bleibt das Rentenniveau bei 48 Prozent. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor sinkt das Niveau dann im Laufe der Rentenbezugsjahre. Diesen Verlust soll die neue Kapitalrente ausgleichen. Nach Prognosen der Kommission soll ab 2040 das Gesamtniveau der Rentenversicherung bis 2050 auf 50 Prozent anwachsen – profitieren würden davon vor allem heutige jüngere und mittelalte Arbeitnehmer.
Beim Renteneintrittsalter sieht die Kommission eine schrittweise Erhöhung vor. Ab 2032 wird die Altersgrenze an die erwartete Steigerung der Lebenserwartung gekoppelt und damit nur langsam verschoben. Ab 2042 steigt das Eintrittsalter alle zehn Jahre um ein halbes Jahr. Gegen Ende dieses Jahrhunderts, in den 2090er-Jahren, würde dann die Rente mit 70 gelten. Konkret bedeutet das: Erst Kinder, die jetzt in die Schule kommen, müssen wirklich bis 70 Jahre arbeiten. Frühverrentungen nach 45 Beitragsjahren sollen wegfallen. Nur wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, erhält Erleichterungen beim Renteneintritt.
Die Kommission plant auch, den Kreis der Rentenbeitragszahler zu erweitern. Künftig müssen einzahlen: Abgeordnete aus Bundestag und Landtagen, Selbstständige und Vorstandsvorsitzende von Aktiengesellschaften. Beamte bleiben vorerst außen vor. Außerdem will die Kommission von Rentenbeiträgen befreite Minijobs abschaffen. Künftig dürfen nur noch Schüler für bis zu 603 Euro Monatsverdienst jobben. Alle anderen müssen eine Stelle mit Rentenbeitrag annehmen. Diese Maßnahme soll vor allem die Altersarmut von Frauen bekämpfen.
Autor: dts Nachrichtenagentur