Im Mordprozess gegen einen 61-Jährigen am Landgericht Stade hat die 4. Große Strafkammer einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen einen Schöffen als begründet anerkannt. Die Kammer stellte fest, dass objektive Gründe vorliegen, die Zweifel an der Unparteilichkeit des Schöffen rechtfertigen.
Der betroffene Schöffe scheidet aus dem Verfahren aus. Deshalb werden alle bisherigen Hauptverhandlungstermine aufgehoben. Der Prozess beginnt neu am 22. Oktober 2026 um 09:30 Uhr mit einem anderen Schöffen. Weitere Termine sind für November, Dezember 2026 und Januar 2027 anberaumt.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Justiz Niedersachsen
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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