Streit über Luftreinhalteprogramm geht ans Bundesverwaltungsgericht

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Eine Umweltvereinigung klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland, weil sie das nationale Luftreinhalteprogramm vom Mai 2024 für unzureichend hält. Die Organisation fordert ein überarbeitetes Programm, in dem konkrete Maßnahmen mit zeitlichem Plan festgelegt sind, um die Emissionen von Luftschadstoffen schrittweise zu senken.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage zwar für zulässig erklärt, lehnte aber ab, die Bundesregierung zur Reduktion der Schadstoffe entlang eines bestimmten Reduktionspfads zu verpflichten. Allerdings gab das Gericht der Klägerin recht, dass die dem Plan zugrunde liegenden Prognosen veraltet sind. Die Bundesregierung müsse diese bis zur Beschlussfassung aktualisieren, soweit möglich. Gegen diese Entscheidung hat die Bundesregierung Revision eingelegt.

Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wird die Entscheidung am 7. Oktober 2026 um 15.00 Uhr in Leipzig verkünden.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das höchste deutsche Gericht für Verwaltungsrecht und sitzt in Leipzig. Es prüft Entscheidungen von Behörden und Verwaltungsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BVerwG

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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