Schwarzarbeit-Ring: Haupttäter zu fünf Jahren Haft verurteilt

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Das Landgericht Kaiserslautern hat den Hauptverantwortlichen eines Schwarzarbeit-Ringes zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte zwischen 2019 und Ende 2025 als faktischer Geschäftsführer von drei Baufirmen ein System zur Verschleierung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung aufgebaut.

Kern des Betrugs waren Scheinrechnungen. Der Verurteilte brachte diese in die Buchhaltungen ein, um Betriebsausgaben vorzutäuschen und Vorsteuern geltend zu machen. Insgesamt hinterzog er auf diese Weise rund viereinhalb Millionen Euro an Umsatzsteuer. Das Gericht verurteilte ihn wegen Umsatzsteuerhinterziehung.

Zusätzlich vertrieb der Mann die Scheinrechnungen an zahlreiche Käufer. Diese zahlten zunächst, um die Rechnungen echt wirken zu lassen. Danach wurden die Gelder nach Provisionsabzug als sogenannte Kickback-Zahlungen rückgängig gemacht — überwiegend bar. Um an Bargeld zu kommen, ließ der Haupttäter und ein Mitarbeiter zahlreiche Barschecks einlösen. Die Schecks waren auf die Namen der nominellen Geschäftsführer ausgestellt, wurden aber vom Haupttäter oder dem Mitarbeiter unterschrieben und eingereicht — ohne Wissen der offiziellen Geschäftsführer. Dafür verurteilte ihn das Gericht wegen Urkundenfälschung in etwa 1.000 Fällen.

Ein Buchhalter der drei Firmen half bei der Erstellung und Verbuchen der Scheinrechnungen, bei falschen Steuererklärungen und beim Fälschen von Barschecks. Er erhielt drei Jahre Freiheitsstrafe. Ein dritter Mittäter, der als Strohmänner-Geschäftsführer tätig war, wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Quelle: Pressemitteilung Justiz Rheinland-Pfalz

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