Sechsjähriges Kind nach schweren Misshandlungen gestorben – Mann in Haft

(Symbolbild)

Ein sechsjähriges Kind aus dem Osternienburger Land ist nach schweren Verletzungen gestorben. Das Mädchen oder der Junge starb am Nachmittag des 9. Juni 2026 in einer Klinik, nachdem es mit lebensbedrohlichen Kopfverletzungen eingeliefert worden war.

Alles begann am Sonntagmorgen des 7. Juni 2026 mit einem Kindernotfall-Einsatz. Die Rettungsleitstelle wurde alarmiert, ein Rettungshubschrauber brachte das Kind in eine Klinik. Dort stellten Rechtsmediziner schwerwiegende Verletzungen im Kopfbereich fest, die nach ärztlicher Einschätzung nicht von einem Unfall stammen konnten. Die Klinik informierte daraufhin die Polizei.

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und die Polizeiinspektion Dessau-Roßlau leiteten sofort intensive kriminalpolizeiliche Ermittlungen ein. Am Abend des 7. Juni 2026 wurde die Tatwohnung durchsucht – unter Beteiligung der Tatortgruppe des Landeskriminalamtes. Noch am selben Abend nahm die Polizei einen 27-jährigen deutschen Mann fest, den Lebensgefährten der Mutter des Kindes. Die Staatsanwaltschaft stellte Haftantrag. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Köthen erließ Haftbefehl, der 27-Jährige kam in eine Justizvollzugsanstalt.

Nach dem Tod des Kindes ordnete das Amtsgericht Dessau-Roßlau eine gerichtliche Obduktion an. Diese wurde am 11. Juni 2026 im Institut für Rechtsmedizin in Halle durchgeführt. Nach dem vorläufigen rechtsmedizinischen Gutachten starb das Kind an einem Schädel-Hirn-Trauma. Darüber hinaus wurden weitere Verletzungen festgestellt, die auf stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Körper hindeuten. Das Gesamtbild der Verletzungen ist nach Einschätzung der Rechtsmediziner nicht mit einem Unfallgeschehen vereinbar.

Die Ermittlungen wurden von Körperverletzung auf den Verdacht eines Tötungsdeliktes ausgeweitet. Der 27-Jährige ist nicht vorbestraft. Das Fachkommissariat 2 der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau führt die Untersuchungen, die sich noch in einem frühen Stadium befinden. Dazu gehören Vernehmungen von Zeugen und Befragungen von Personen.

Die Ermittlungsbehörden warnen vor Falschinformationen in sozialen Medien. Zahlreiche Kommentare und Beiträge enthalten bereits Bewertungen oder Vorverurteilungen, vereinzelt werden Fotos und persönliche Daten unbefugt veröffentlicht. Die Behörden prüfen strafrechtliche Schritte. Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und Bildern ohne Einwilligung ist unzulässig und kann strafrechtlich verfolgt werden. Zeugen werden gebeten, Informationen direkt der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu melden, nicht über soziale Netzwerke.

(Dieser Artikel entstand mit KI-Unterstützung und wurde redaktionell überarbeitet und kontrolliert von: Redaktion digitaldaily.de)

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