Stade. Die Staatsanwaltschaft Stade teilt mit, dass die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Schüssen in einer Jugendhilfeeinrichtung am 29. Juni 2026 weiterhin laufen.
Gegen alle drei beteiligten Personen wird seit Einleitung des Verfahrens am 29. Juni 2026 wegen des Tatvorwurfs des Mordes ermittelt. Welche Tatvorwürfe letztendlich gegen wen erhoben werden, entscheidet sich erst nach Abschluss der Ermittlungen.
Für zwei der drei Personen, beide Frauen, besteht derzeit kein dringender Tatverdacht bezüglich einer Tatbeteiligung. Deshalb wurde am Dienstag kein Haftbefehlsantrag gegen sie gestellt. Die mögliche Beteiligung der beiden Frauen ist jedoch weiterhin Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Zum mutmaßlichen Schützen liegen der Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse zu Vorverurteilungen vor. Hinweise aus Presseveröffentlichungen werden über die offiziellen Kanäle der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit verfolgt.
Die genauen Abläufe vom 29. Juni 2026 und die Hintergründe der Tat sind weiterhin Gegenstand von Ermittlungen. Aus Gründen des Schutzes der weiteren Ermittlungen und eines möglichen Hauptverfahrens erteilt die Staatsanwaltschaft derzeit keine weiteren Auskünfte. Die Behörde bittet daher von weiteren Rückfragen abzusehen. Dies gilt auch in Bezug auf Informationen, die von Dritten veröffentlicht wurden.
Sollten die Ermittlungen zu Erkenntnissen führen, die mitgeteilt werden können, wird die Staatsanwaltschaft über das Presseportal eine Mitteilung veröffentlichen.