Ein 36-jähriger Mann ist am Abend des 5. August 2026 im Bahnhof Hamburg-Harburg von der Bundespolizei kontrolliert worden – und hat dabei einen verbotenen Teleskopschlagstock bei sich gehabt. Die Streife führte die Personenkontrolle gegen 22:50 Uhr auf dem S-Bahnsteig durch, basierend auf einer Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover, die das Mitführen von Messern und Waffen untersagt.
Bei der Durchsuchung fanden die Beamten den Schlagstock in der Bauchtasche des Mannes. Der deutsche Staatsangehörige gab an, die Waffe zu Verteidigungszwecken gegen andere Menschen bei sich zu tragen. Die Bundespolizei stellte den Gegenstand sicher und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Mann ein. Im Anschluss wurde er vor Ort entlassen.
Die Bundespolizei nutzt den Vorfall, um vor den Risiken von Waffen zu warnen: Sie vermittelten trügerische Sicherheit und könnten die Risikobereitschaft des Trägers erhöhen. Gleichzeitig führten Waffen dazu, andere Verhaltensalternativen zu vernachlässigen. Besonders kritisch: Waffen können dem Träger abgenommen und gegen ihn selbst verwendet werden. Zudem beschleunigen sie eine Gewalteskalation und erschweren Helfern sowie der Polizei, Täter und Opfer zu unterscheiden.
Die aktuelle Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art ist online verfügbar.
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