Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Mannes wegen Totschlags bestätigt. Der 6. Strafsenat des BGH verwarf am 5. August 2026 die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Stendal vom 17. Februar 2026.
Der Mann hatte am 3. April 2025 seine Ehefrau in einem Besuchsraum der Justizvollzugsanstalt Burg erwürgt. Das Landgericht verurteilte ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Der Angeklagte hatte die Tat in Abrede gestellt, doch das Gericht überzeugte sich aufgrund zahlreicher Beweise von seinem Tathergang.
Der Bundesgerichtshof fand bei der Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler. Das Urteil des Landgerichts Stendal ist damit rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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