Das oberste Gericht der USA hat am Donnerstag eine grundsätzliche Entscheidung im Glyphosat-Streit getroffen – und damit Bayer den Rücken gestärkt. Die Richter urteilten, dass der Chemiekonzern nicht für fehlende Krebswarnhinweise auf seinen „Roundup“-Produkten haftbar gemacht werden kann. Damit wurden Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe die rechtliche Grundlage entzogen.
Hinter der Urteilsbegründung von Richter Brett Kavanaugh versammelten sich sieben der neun Supreme-Court-Richter – eine lagerübergreifende Mehrheit. Lediglich die Richter Ketanji Brown Jackson und Neil Gorsuch legten eine abweichende Begründung vor.
Der entscheidende Punkt der Urteilsfindung: Das Gericht entschied, dass die Zulassungsvorgaben der US-Bundesbehörden Vorrang vor dem Recht einzelner Bundesstaaten haben. Im konkreten Fall war strittig, ob Bayer auf den Etiketten von „Roundup“ einen Krebswarnhinweis hätte anbringen müssen – obwohl die US-Umweltschutzbehörde keinen solchen Warnhinweis vorgeschrieben hatte und zu dem Schluss gekommen war, dass die betreffenden Produkte nicht krebserregend seien.
Anleger reagierten positiv auf die Entscheidung: Die Bayer-Aktien legten kurzfristig um 16 Prozent zu. Der „Roundup“-Hersteller sieht in dem Urteil einen Wendepunkt. Das Unternehmen teilte mit, die Entscheidung „sollte dazu beitragen, die Rechtsstreitigkeiten zu Roundup nach nahezu einem Jahrzehnt juristischer Auseinandersetzungen signifikant einzudämmen“. Nach Ansicht von Bayer wird das Urteil „dazu führen, dass aktuelle Klagen abgewiesen und mögliche künftige Klagen verhindert werden – soweit sie auf angeblich fehlenden Warnhinweisen beruhen“.
Autor: dts Nachrichtenagentur