Staatsanwaltschaft Tübingen und Polizeipräsidium Reutlingen haben zwei Brandanschläge auf Friseursalons aufgeklärt. Ein 29 Jahre alter deutsch-syrischer Mann und seine beiden mutmaßlichen Mittäter – 26 und 18 Jahre alt, beide syrische Staatsangehörige – stehen unter dem Verdacht des versuchten Mordes und der schweren Brandstiftung. Das Trio soll die Brände am 12. März 2026 in Eningen und am 2. Mai 2026 in Metzingen gelegt haben. Alle drei befinden sich in Untersuchungshaft.
Der erste Brand ereignete sich am späten Donnerstagabend des 12. März 2026 kurz vor Mitternacht in einem Wohn- und Geschäftshaus in der Eninger Hauptstraße. Zeugen bemerkten das Feuer und alarmierten Polizei und Feuerwehr. Nach bisherigem Ermittlungsstand war die Geschäftsscheibe eingeschlagen und ein Brandsatz ins Innere geworfen worden. Das rasante Handeln der Einsatzkräfte verhinderte, dass das Feuer auf das gesamte Gebäude übergriff. Zwei Bewohner, die in der Wohnung über dem Geschäft schliefen, erlitten durch Rauchgase so schwere Verletzungen, dass sie zur Behandlung ins Krankenhaus mussten. Der Sachschaden wurde auf rund 50.000 Euro geschätzt.
Gut sieben Wochen später, am frühen Samstagmorgen des 2. Mai 2026 gegen 1:20 Uhr, brach ein Feuer in einem Friseursalon im Fasanenweg in Metzingen aus. Hausbewohner entdeckten den Brand rechtzeitig und riefen die Einsatzkräfte. Erneut gelang es der Feuerwehr, einen Übergriff auf das Wohngebäude zu verhindern. Die Bewohner konnten das Haus unverletzt verlassen. Der Sachschaden betrug etwa 200.000 Euro.
Nach Hinweisen, dass auch dieser Brand vorsätzlich gelegt worden sein könnte, bildete die Kriminalpolizei eine achtköpfige Ermittlungsgruppe. Im Laufe der intensiven Ermittlungen stellte sich heraus, dass beide Brände in Zusammenhang stehen könnten: Der geschädigte Betreiber des Salons in Eningen war vorübergehend in dem Salon in Metzingen untergekommen, um seine Tätigkeit fortzusetzen. Diese Verbindung führte die Ermittler auf die Spur des 29-Jährigen und seiner beiden mutmaßlichen Mittäter.
Die Hinweise verdichteten sich soweit, dass die Staatsanwaltschaft Tübingen richterliche Durchsuchungsbeschlüsse erwirkte. Am Samstagnachmittag des 20. Juni 2026 durchsuchten Ermittler die Wohnungen des Trios und stellten beweiserhebliche Gegenstände sicher. Alle drei wurden vorläufig festgenommen.
Am Sonntagmittag des 21. Juni 2026 führte man die drei Beschuldigten dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vor. Der Richter erließ die von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehle und setzte sie in Vollzug. Der 29-Jährige, der 26-Jährige und der 18-Jährige wurden in Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Die Kriminalpolizei setzt ihre Ermittlungen fort.