Das Thüringer Oberlandesgericht hat einen 1960 geborenen Mann aus Mossul zu vier Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte sich dem sogenannten Islamischen Staat (IS) angeschlossen und war für die Terrororganisation tätig.
Der 3. Strafsenat sah es als erwiesen an, dass der Mann im September 2014 dem IS beigetreten war und danach in verschiedenen Funktionen für die Organisation arbeitete. Zunächst war er als leitender Mitarbeiter im Bereich Medien und Propaganda tätig und bildete in der ersten Jahreshälfte 2015 andere IS-Mitglieder aus. Später kämpfte er im Kampfgebiet um die Stadt Baidschi und wurde dort im Juli 2015 schwer verletzt. Im Dezember 2016 arbeitete er in einem IS-Krankenhaus. Der Mann erhielt ab Oktober 2014 Sold und Geldleistungen vom IS für sich und seine Familie.
Der Angeklagte behauptete, sein Beitritt zum IS sei nicht freiwillig gewesen, sondern unter Zwang erfolgt. Das Gericht hielt dies für eine Schutzbehauptung. IS-Mitgliederlisten und ein Propagandavideo aus August 2015 sprachen nach Gerichtsauffassung für eine freiwillige Zusammenarbeit und dafür, dass der Mann die Ziele und Ideologie des IS teilte.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht, dass der Angeklagte seine Mitgliedschaft und Tätigkeit als Ausbilder weitgehend zugegeben hatte und nicht unmittelbar an schweren Verbrechen wie Mord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt gewesen sein soll. Strafverschärfend wirkte sich aus, dass der IS eine besonders gefährliche terroristische Vereinigung darstellt.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Der Angeklagte sitzt seit Dezember 2025 in Untersuchungshaft. Das Gericht ordnete deren Fortdauer an.
Quelle: Pressemitteilung Thüringer Oberlandesgericht
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