Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihr Gesetz zur Finanzreform der Krankenkassen unmittelbar vor der geplanten Abstimmung in Bundestag und Bundesrat in der kommenden Woche erheblich umgebaut. Union und SPD einigten sich am Wochenende auf Änderungen im Milliardenumfang, die gesetzlich Krankenversicherte deutlich entlasten, während Bund und Pharmaindustrie stärker zur Kasse gebeten werden.
Die gute Nachricht für Patienten fällt deutlich aus: Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhausaufenthalte fallen geringer aus als ursprünglich vorgesehen. Zwar soll die Eigenbeteiligung um 50 Prozent steigen, aber der für 2028 geplante regelmäßige automatische Anstieg gemäß der Grundlohnrate entfällt komplett.
Auch die umstrittene Neuregelung der Familienversicherung wurde entschärft. Kassenmitglieder müssen ab 2028 zwar wie geplant für bisher kostenlos mitversicherte Lebenspartner zusätzliche Beiträge zahlen. Diese fallen aber deutlich niedriger aus als zunächst vorgesehen: nur 2,5 Prozent statt 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Zudem gibt es eine Ausnahmeregelung für Eltern: Wer Kinder bis einschließlich elf Jahren hat, bleibt von der Zahlung befreit. Ursprünglich war eine Altersgrenze von sechs Jahren geplant.
Deutlich mehr Geld kommt nun vom Bund. Die geplanten Streichungen beim Bundeszuschuss fallen geringer aus als vom Kabinett beschlossen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zahlt bis 2030 jährlich 750 Millionen Euro mehr für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. Bereits 2027 fließen 1,4 Milliarden Euro mehr aus dem Bundeshaushalt an die gesetzliche Krankenversicherung als ursprünglich vorgesehen. Im Jahr 2027 zahlt der Bund eine Milliarde Euro statt der geplanten 250 Millionen Euro extra. Allerdings bleibt insgesamt eine Reduktion vom heutigen Niveau bestehen: von 14,5 auf 14,15 Milliarden Euro. Nach dem Originalentwurf hätte der Bundeshaushalt nur 12,75 Milliarden Euro bereitgestellt.
Die Hauptlast trägt die Pharmaindustrie. Die Hersteller müssen ab 2027 verdoppelte Preisnachlässe auf Medikamente gewähren. Die sogenannten Herstellerabschläge steigen von bisherigen sieben Prozent auf 15,5 Prozent. Der ursprüngliche Entwurf sah statt eines festen Satzes einen variablen Rabatt vor, der sich an Arzneimittelausgaben und Grundlohnrate hätte orientieren sollen. Zusätzlich sparen die Kassen hunderte Millionen Euro durch ein neues Preismoratorium für Schutzimpfungen.
Trotz dieser Umverteilungen erreicht die Koalition ihr Hauptziel: Die Beitragssätze bleiben stabil. Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent – zusammen 17,5 Prozent, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. Zumindest bis 2028 soll diese Stabilität halten.
Warken musste Forderungen von SPD, CSU und den Bundesländern berücksichtigen, um die Verabschiedung des Sparpakets in der kommenden Woche zu sichern. Allerdings setzte sich die Gesundheitsministerin gegen SPD-Wünsche durch: Die Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener – die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialabgaben gezahlt werden müssen – wird nicht stärker erhöht als ohnehin in der Novelle geplant.
Autor: dts Nachrichtenagentur