Wiesbaden: Polizei warnt nach Fußball-Feiern mit Knallkörpern vor Rücksichtslosigkeit

(Symbolbild)

Nach ausgelassenen Feierlichkeiten anlässlich eines Fußballweltmeisterschaftsspiels in Wiesbaden hat die Polizei ein deutliches Machtwort gesprochen. In der Nacht zum Donnerstag kam es zu einer größeren Zusammenkunft von Fans und einem Autokorso, bei dem es zu gefährlichen Szenen kam.

Mehrfach wurden Knallkörper gezündet. Ein Knallkörper wurde offenbar gezielt in Richtung eingesetzter Polizeikräfte geworfen. Drei Einsatzkräfte klagten im Nachgang über gesundheitliche Beschwerden.

Polizeipräsident Björn Gutzeit vom Polizeipräsidium Westhessen verurteilte das Verhalten deutlich: „Bei allem Verständnis für die Freude über sportliche Erfolge der eigenen Mannschaft ist insbesondere in der Nachtzeit besondere Rücksicht zu nehmen. Keinesfalls darf ein Feiern des Ausgangs eines Fußballspiels zu der Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit anderer Menschen führen. Das Werfen von Knallkörpern in Richtung von Personen oder Einsatzkräften ist gefährlich, rücksichtslos und kann erhebliche Verletzungen verursachen. Ein solches Verhalten ist völlig inakzeptabel und entsprechende Straftaten werden durch die Polizei konsequent unterbunden und verfolgt.“

Die Polizei appelliert an alle Feiernden im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Rheingau-Taunus, sportliche Erfolge friedlich, rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst zu begehen. Die Behörde begleitet entsprechende Einsatzlagen lageangepasst und hat dabei sowohl die Sicherheit der Feiernden als auch die Belange unbeteiligter Bürgerinnen und Bürger im Blick.

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Polizei auch Autokorsos. Diese sind – trotz ihrer Verbreitung seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 – nicht von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ausgenommen. Autokorsos bringen neben ruhestörendem Lärm und Verkehrsbeeinträchtigungen insbesondere die Gefahr von Verkehrsunfällen und Personenschäden mit sich – besonders dann, wenn sich Personen aus Fahrzeugen herauslehnen oder auf Fahrzeugen mitfahren. Im Rahmen der polizeilichen Befassung werden daher regelmäßig Maßnahmen abgewogen, die der jeweiligen Situation angemessen sind und dem Spannungsfeld zwischen möglicher Gefährdung und dem Ausdruck der Freude über sportliche Erfolge Rechnung tragen.

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