Die Bundesanwaltschaft hat am 8. Juli 2026 zwei irakische Staatsangehörige in Schleswig-Holstein festnehmen lassen. Khaled Al H. und Mahmoud A. werden verdächtigt, Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu sein — einer Gruppe, die Gewalt im Ausland propagiert und organisiert. Khaled Al H. wird zusätzlich ein Kriegsverbrechen gegen Eigentum vorgeworfen.
Die Festnahmen erfolgten auf der Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 2026. Nach allem, was die Ermittler bisher wissen, traten die beiden Männer spätestens Anfang Juni 2014 im Irak dem IS bei.
Mahmoud A. soll bei der Schariapolizei des IS tätig gewesen sein und als Kommandeur einer Kampfeinheit fungiert haben. Bis Juli 2017 soll er an Kampfhandlungen für die Vereinigung teilgenommen haben. Khaled Al H. beteiligte sich nach allem, was vorliegt, ebenfalls an Gefechten. Zusammen mit anderen IS-Kämpfern soll er die im Eigentum des irakischen Staates stehende Erdölraffinerie in Baidschi besetzt haben. Nach seiner Einreise in Deutschland im Juli 2022 veröffentlichte er nach Angaben der Ermittler fortlaufend IS-Propaganda.
Beide Männer wurden dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser eröffnete ihnen die Haftbefehle und ordnete an, dass sie in Untersuchungshaft bleiben — sie sitzen also in Untersuchungshaft ein, während die Ermittlungen weiterlaufen.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 9. Juli 2026. Original beim Generalbundesanwalt.
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