Anklage gegen vier Reichsbürger-Aktivisten vor Gericht

Die Bundesanwaltschaft hat am 16. Juli 2026 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen vier deutsche Staatsangehörige erhoben: Mathias B., Peter F., Benjamin M. und Martin S. Ihnen wird vorgeworfen, sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung betätigt zu haben.

Den Angeklagten werden verschiedene Straftaten zur Last gelegt. Peter F. und Mathias B. sollen den unerlaubten Betrieb eines Bankgeschäfts betrieben haben. Peter F. wird zudem vorgeworfen, ohne Erlaubnis ein Versicherungsgeschäft betrieben zu haben. Mehrere Fälle der bandenmäßigen Fälschung von Dokumenten werden Peter F., Mathias B. und teilweise Benjamin M. vorgeworfen. Peter F. soll außerdem Steuern hinterzogen und Arbeitsentgelte vorenthalten haben; Mathias B. soll dabei als Gehilfe tätig gewesen sein.

Nach Angaben der Anklageschrift gehörten die vier Männer einer Vereinigung an, die sich „Königreich Deutschland“ (KRD) nennt. Die Gruppe wurde im September 2012 gegründet und sieht sich selbst als einen souveränen Staat. Sie strebt an, ihr behauptetes „Staatsgebiet“ auf die Grenzen des Deutschen Reiches von 1871 auszudehnen und das System der Bundesrepublik Deutschland durch ein eigenes zu ersetzen. Dies entspricht der Ideologie sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter.

Die Vereinigung schuf pseudostaatliche Strukturen: Ein Bank- und Versicherungssystem mit Filialen in Dresden, Ulm, Menden und Lutherstadt Wittenberg, ein Meldeamt mit fiktiven Ausweisdokumenten sowie eine eigene Währung. Sie bot Mitgliedern an, sich dem KRD anzuschließen, um sich von Steuer- und Sozialabgabenpflichten zu befreien.

Zwischen 2020 und 2025 vereinnahmte die Vereinigung nach Angaben der Anklageschrift Gelder in Höhe von rund zehn Millionen Euro. Diese kamen aus unerlaubten Bank- und Versicherungsgeschäften sowie aus Spenden, Geschenken und kostenpflichtigen Seminaren. Das KRD warb außerdem Unternehmen damit an, Waren und Dienstleistungen steuer- und abgabenfrei vertreiben zu können. Bei vereinigungseigenen Betrieben wurden keine Steuern gezahlt, für Mitarbeiter keine Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Dadurch sollen Gelder in Höhe von über zwei Millionen Euro hinterzogen worden sein.

Peter F., Benjamin M. und Martin S. zählten zu den Gründungsmitgliedern des KRD. Mathias B. übernahm ab 2016 Führungsaufgaben. Nach der internen „Verfassung“ verfügte Peter F. als „Oberster Souverän“ über die Kontrolle und Entscheidungsgewalt in allen wesentlichen Bereichen. Er bestimmte die ideologische Ausrichtung und erließ eigene „Gesetze“. Benjamin M. und Martin S. bildeten neben Peter F. als dessen Stellvertreter die oberste Leitungsebene. Im Jahr 2018 übergab Benjamin M. seine Zuständigkeit für die Finanzen des KRD an Mathias B. Gemeinsam mit Peter F. erstellten beide fiktive Identitätskarten, die dem Bundespersonalausweis ähnelten. Martin S. kümmerte sich um die Öffentlichkeitsarbeit des KRD.

Die vier Angeschuldigten wurden am 13. Mai 2025 festgenommen und befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 22. Juli 2026. Original beim Generalbundesanwalt.

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