Die Bundesanwaltschaft hat am 7. September 2026 Anklage gegen Ilona W. erhoben. Die 45-jährige Frau mit deutscher und ukrainischer Staatsangehörigkeit soll als Agentin für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen sein – konkret für Russland.
Nach Angaben der Anklageschrift betrieb W. in Berlin eine Marketingagentur und war Vorsitzende eines Lobbyvereins. Dadurch verfügte sie über ein breites Netzwerk in militärischen und politischen Kreisen. Spätestens seit Oktober 2023 soll sie Kontakt zu einem hauptamtlichen Mitarbeiter des russischen Geheimdienstes in der Botschaft Berlin unterhalten haben.
Der Anklage zufolge versorgte W. diesen Kontaktmann über Jahre mit Hinweisen zu hochrangigen Veranstaltungen und ermöglichte ihm, diese – teilweise unter falschem Namen – zu besuchen. Dies sollte ihm helfen, ein Netzwerk für Spionagezwecke aufzubauen. W. selbst nahm an solchen Veranstaltungen teil, um Kontakte und mögliche Zielpersonen zu identifizieren.
Darüber hinaus soll sie versucht haben, Mitarbeiter aus dem Bundesverteidigungsministerium und der Rüstungsindustrie für die russische Seite zu gewinnen. Im Auftrag ihres Kontaktmannes beschaffte sie Informationen zur deutschen Verteidigungspolitik und Rüstungsindustrie, insbesondere im Kontext des Krieges zwischen Russland und der Ukraine.
W. wurde am 21. Januar 2026 festgenommen. Sie sitzt seither in Untersuchungshaft.
Der Vorwurf lautet auf geheimdienstliche Agententätigkeit für eine fremde Macht nach Paragraf 99 Absatz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuches (StGB) – eine Form der Spionage, bei der jemand für einen ausländischen Geheimdienst tätig ist.
Die Anklage ist beim Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin eingegangen.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 14. September 2026. Original beim Generalbundesanwalt.
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