Die Bundesanwaltschaft hat am 6. August 2026 das Ermittlungsverfahren zum Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernommen. Grund ist die besondere Bedeutung des Falles.
Nach allem, was die Ermittler bisher wissen, sollte am Abend des 4. August 2026 auf dem Flughafengelände mittels einer Drohne eine Explosion herbeigeführt werden. An der Drohne waren professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht worden. Der Verdacht lautet auf versuchtes Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (Paragraf 308 Abs. 1, Paragraphen 22, 23 Strafgesetzbuch) und gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr (Paragraf 315 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch).
Eine Frachtmaschine musste wegen des Vorfalls durchstarten und kollidierte im erweiterten Bereich des Flughafens in der Luft mit einem Gegenstand — mutmaßlich einer weiteren Drohne.
Die Tat gilt als schwerwiegender Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur in Deutschland. Sie ist nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft geeignet, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen (Paragraf 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Gerichtsverfassungsgesetz). Mit den polizeilichen Ermittlungen wurde das Bundeskriminalamt beauftragt.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 6. August 2026. Original beim Generalbundesanwalt.
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