Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und das Cybercrime-Zentrum der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe haben eine groß angelegte Aktion gegen Cybergrooming durchgeführt. Zehn Männer im Alter zwischen 19 und 47 Jahren sind nun wegen des Verdachts des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern angezeigt worden.
Im Herbst 2025 waren speziell geschulte Ermittlerinnen und Ermittler des LKA über mehrere Tage hinweg in sozialen Netzwerken und Chatplattformen als vermeintlich Minderjährige unterwegs. Anhand der dabei geführten Chats konnten die zehn Tatverdächtigen identifiziert werden. Gegen sie wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt gemäß Strafgesetzbuch eingeleitet. Zudem wird ihnen die Verbreitung pornografischer Inhalte und der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen.
Die Ermittler durchsuchten in den folgenden Monaten die Wohnungen von acht der Beschuldigten in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Dabei stellten sie zahlreiche Computer, Smartphones und weitere digitale Speichermedien sicher. Zwei weitere Tatverdächtige sind derzeit flüchtig.
Bei Verurteilungen drohen den Beschuldigten Geld- oder Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Nach einer Studie der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen hatten bundesweit 24 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen acht und 17 Jahren bereits Kontakt mit entsprechenden Anbahnungsversuchen. Auch in Baden-Württemberg sind junge Menschen betroffen.
Cybergrooming bezeichnet das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anbahnen zu können. Die Ermittlungsbehörden appellieren an die Bevölkerung, bei entsprechenden Beobachtungen die Polizei zu informieren. Sie warnen ausdrücklich davor, selbst Ermittlungen anzustellen, da dies strafbar sein kann.
Weitere Informationen zum Thema Cybergrooming sowie Hinweise zum richtigen Verhalten gibt es unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybergrooming. Hinweise auf jugendgefährdende oder strafbare Inhalte im Internet können an Plattformbetreiber, die Polizei oder Meldestellen wie jugendschutz.net gemeldet werden. Alternativ steht die Onlinewache der Polizei zur Verfügung.