BAG: Schadensersatz für Diskriminierung endet nicht automatisch nach Jahrzehnten

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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht unbegrenzt Schadensersatz für entgangenes Gehalt zahlen muss, wenn er einen Bewerber wegen Alters diskriminiert hat.

Im konkreten Fall hatte ein Mann 2009 sich auf eine Stelle in einem Trainee-Programm beworben und war abgelehnt worden – wegen seines Alters, wie ein früheres Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts 2018 festgestellt hatte. Daraufhin forderte der Mann für die Jahre 2020 bis 2023 rund 236.000 Euro Schadensersatz, da er ohne die Diskriminierung die Stelle bekommen hätte und deutlich mehr verdient hätte.

Das BAG wies die Forderung ab. Zwar können Bewerber, die unzulässig benachteiligt wurden, nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Schadensersatz verlangen. Allerdings entfällt dieser Anspruch, wenn der Zusammenhang zwischen der Diskriminierung und dem Schaden nicht mehr besteht – etwa weil der Bewerber inzwischen eine neue angemessene Stelle gefunden und sich in dieser etabliert hat.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das höchste deutsche Gericht für Arbeitsrecht und sitzt in Erfurt. Seine Urteile setzen die Maßstäbe für das Arbeits- und Tarifrecht in Deutschland.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BAG

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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