Bestechung in Gefängnis: BGH bestätigt Urteile gegen Beamten und Häftlinge

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Der Bundesgerichtshof hat die Revision von drei Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover verworfen. Das Gericht hatte im Februar 2026 einen Justizvollzugsbeamten wegen Bestechlichkeit in acht Fällen zu drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die beiden anderen Angeklagten erhielten Strafen von zwei Jahren vier Monaten bzw. drei Jahren wegen Bestechung in jeweils vier Fällen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Beamte in einer niedersächsischen Justizvollzugsanstalt tätig und für die Bewachung von Gefangenen zuständig. Mit zwei der dort inhaftierten Angeklagten vereinbarte er, gegen Geld verbotene Gegenstände ins Gefängnis zu schmuggeln. Der Beamte führte diesen Plan acht Mal aus.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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