Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der Gemeinde Ostseebad Binz gegen die Genehmigung des LNG-Terminals im Hafen Mukran (Rügen) abgelehnt. Das Gericht befand die Klage für unzulässig.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hatte im April 2024 die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Umwandlung von verflüssigtem Erdgas erteilt. Die Genehmigung ist bis zum 31. Dezember 2043 befristet. Binz, eine Nachbargemeinde des Standorts, führte gegen diese Entscheidung an, dass der Betrieb Störfallrisiken mit schwerwiegenden Folgen für die Bevölkerung berge.
Das Bundesverwaltungsgericht sah dies anders. Der Klägerin gelinge es nicht nachzuweisen, dass sie durch das Vorhaben beeinträchtigt werde. Die nächstgelegenen bebauten Gebiete von Binz liegen mehr als 1,5 Kilometer vom Terminal entfernt. Dies entspricht dem fehlerfrei ermittelten angemessenen Sicherheitsabstand. Auch mögliche weitreichende Auswirkungen von Störfällen im Hafenbereich habe die Gemeinde nicht aufgezeigt. Zudem war ein Eilantrag bereits im Juni 2024 gescheitert.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das höchste deutsche Gericht für Verwaltungsrecht und sitzt in Leipzig. Es prüft Entscheidungen von Behörden und Verwaltungsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BVerwG
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.