BGH: Ärzte-Testsiegel müssen korrekt und eindeutig sein

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Der Bundesgerichtshof hat strenge Anforderungen an die Richtigkeit von Testsiegeln für Ärzte festgelegt. Das Gericht entschied, dass bei der entgeltlichen Vergabe solcher Siegel hohe Maßstäbe an die Genauigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit des Testverfahrens und der Siegelgestaltung gelten müssen, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen.

Hintergrund des Urteils vom 30. Juli 2026 (Az. I ZR 130/25) ist ein Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Verlag der Zeitschrift „FOCUS GESUNDHEIT“. Der Verlag veröffentlicht jährlich eine „Ärzteliste“, in der Ärzte nach Fachbereichen aufgelistet sind. Die Listen enthalten Kategorien wie „von Kollegen empfohlen“ oder „von Patienten empfohlen“ (2020) beziehungsweise „Reputation“ mit entsprechenden Untergruppen (2021). An die aufgeführten Ärzte vergibt der Verlag Siegel.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Aktenzeichen: I ZR 130/25

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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