Mord von 2002: Lebenslange Haft ist rechtskräftig

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Der Bundesgerichtshof hat die Berufung eines Mannes verworfen, der 2002 einen Menschen in der Nähe von Buxtehude erschossen hat. Das Urteil des Landgerichts Stade vom Oktober 2025 – lebenslange Freiheitsstrafe – ist damit rechtskräftig.

Nach den Feststellungen hatte der Mann sein Opfer am 10. August 2002 in einem Waldstück neben einem Baggersee aufgelauert. Er schoss dreimal aus kurzer Distanz auf den alkoholisierten Mann ab, der von anderen Personen dorthin geführt worden war und keine Gefahr ahnte. Alle drei Schüsse aus einer abgesägten Schrotflinte waren tödlich. Das Landgericht bewertete die Tat als Heimtückemord. Der Angeklagte hatte gestanden und sein Geständnis während der Verhandlung erneuert, obwohl er es zunächst widerrufen hatte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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