Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Karate-Trainers verworfen und damit ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau rechtskräftig gemacht. Der Mann war im Januar 2026 zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, zudem wurde seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Der geständige Angeklagte hatte in den Jahren 1998 und 1999 schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in 103 Fällen begangen, jeweils in Tateinheit mit dem Missbrauch von Schutzbefohlenen. In weiteren 38 Fällen war er des sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig, davon in drei Fällen ebenfalls zusammen mit dem Missbrauch von Schutzbefohlenen. Als hauptberuflicher Karate-Trainer eines Vereins nutzte er seine Position zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus, um diese Taten zu begehen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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