BGH bestätigt Beugehaft gegen Lina E. wegen Zeugnisverweigerung

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Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde der verurteilten Lina E. gegen Beugehaft verworfen. Die Beugehaft wurde angeordnet, um eine Zeugenaussage vor dem Oberlandesgericht Dresden zu erzwingen.

Lina E. wurde 2023 vom Oberlandesgericht Dresden wegen Mitgliedschaft in einer militant-linksextremistischen Gruppierung verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil 2025. Die Gruppierung wird vorgeworfen, mit massiver körperlicher Gewalt gegen Personen vorgegangen zu sein, die sie der neonazistischen und rechtsextremistischen Szene zuordneten.

Derzeit läuft ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden gegen mehrere Angeklagte, denen Mitgliedschaft oder Unterstützung dieser kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Lina E. sollte dort als Zeugin aussagen, verweigerte dies aber. Mit der Beugehaft versuchte das Gericht, die Zeugenaussage zu erzwingen. Dagegen hatte Lina E. Beschwerde eingelegt — ohne Erfolg.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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