Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Farbe Orange keinen Markenschutz für eine Baumarktkette bietet. Das Unternehmen hatte die Farbe 2010 als abstrakte Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bau- und Heimwerkerbereich anmelden lassen.
Konkurrenten hatten die Löschung der Marke beantragt. Ihr Argument: Die Farbe allein könne nicht auf ein bestimmtes Unternehmen hinweisen und verfüge daher nicht über die nötige Unterscheidungskraft. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte den Anträgen stattgegeben, das Bundespatentgericht folgte dieser Einschätzung. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun diese Entscheidung (Urteil vom 17. September 2026, I ZB 58/25).
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Aktenzeichen: I ZB 58/25
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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