Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen von drei Tätern im Fall des Goldraubs von Manching bestätigt. Das Landgericht Ingolstadt hatte die Männer im Juli 2025 zu Freiheitsstrafen zwischen sieben und elf Jahren verurteilt.
Die Angeklagten hatten am 22. November 2022 in das Kelten Römer Museum Manching eingebrochen und einen rund 2100 Jahre alten Goldschatz gestohlen. Dieser bestand aus 483 Goldmünzen und einem Goldgusskuchen. Das Landgericht sprach die Täter wegen schweren Bandendiebstahls und gemeinschädlicher Sachbeschädigung schuldig — 72 der Münzen waren eingeschmolzen worden und als 18 Goldklumpen bei einem der Täter sichergestellt. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung des Wertes der Tatbeute an.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf die Revisionen der Angeklagten im Wesentlichen. Die Verurteilungen sowie die Gesamtstrafen und Einziehungsentscheidungen wurden bestätigt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.