BGH bestätigt lebenslange Haft für Miliz-Kämpfer wegen Kriegsverbrechen

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Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Mannes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im syrischen Bürgerkrieg bestätigt. Der 3. Strafsenat wies die Revision des Angeklagten am 6. August 2026 ab. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Mann war im Juni 2025 vom Oberlandesgericht Stuttgart zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dem Urteil zufolge schloss er sich 2011 kurz nach Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs in seiner Heimatstadt Busra Al Sham einer örtlichen schiitischen Miliz an. Das Assad-Regime nutzte solche Milizen zur gewaltsamen Unterdrückung von Gegnern — pauschal zählte es dazu die sunnitische Bevölkerung. Der Angeklagte nahm an Überfällen, Verhaftungen und Plünderungen teil.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sich dadurch unter anderem des Mordes, der Zwangsüberführung mit Todesfolge und der Folter schuldig gemacht hat.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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