Der Bundesgerichtshof hat die Berufung eines AfD-Abgeordneten verworfen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte ihn wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt – diese Verurteilung ist nun rechtskräftig.
Der Abgeordnete, der im Landtag Brandenburg sitzt, hatte im Sommer 2024 ein Wahlplakat verwendet. Darauf war eine Armhaltung zu sehen, die dem sogenannten Hitlergruß ähnelte: Ein Mann und eine Frau stellen dar, wie sie mit ihren Armen ein Dach über drei Kindern auf einem Sofa bilden. Nach einer Spiegelung des Originalfotos reckt der links stehende Mann seinen rechten Arm gerade nach oben, kaum gebeugt. Eine Werbeagentur hatte das Plakat gestaltet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
Quelle: Pressemitteilung BGH
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