BGH: Fitnessstudios dürfen bei Online-Kündigung keine Alternativen vorschlagen

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Der Bundesgerichtshof hat Fitnessstudios und ähnliche Unternehmen eine klare Grenze gezogen: Wer Verbrauchern online kündigen lässt, darf sie auf der Bestätigungsseite nicht mit Alternativen zur Kündigung konfrontieren. Das Gericht entschied am 16. Juli 2026, dass solche Informationen – etwa zum Pausieren eines Vertrags – gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen.

Konkret ging es um einen Fitnessstudio-Anbieter, dessen Webseite Nutzer nach dem Anklicken einer Kündigungsschaltfläche auf eine Bestätigungsseite weiterleitete. Diese Seite enthielt nicht nur das notwendige Formular zur Eingabe von Kündigungsdaten und einen Bestätigungsbutton – sondern zusätzlich auch Vorschläge wie das Pausieren des Vertrags statt einer vollständigen Kündigung. Das war nach Ansicht der obersten deutschen Zivilgerichtsinstanz nicht zulässig.

Der Kläger in dem Fall war der Bundesverband der Verbraucherzentralen, eine Interessenvertretung für Verbraucher. Das Fitnessstudio-Unternehmen hatte diese Form der Gestaltung offenbar als Standard umgesetzt.

Das Urteil bezieht sich auf § 312k des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Diese Norm regelt, wie Unternehmen den Kündigungsprozess bei online geschlossenen Verträgen gestalten müssen. Sie soll verhindern, dass Verbraucher beim Kündigen abgelenkt oder verzögert werden. Besonders im Internet ist dies wichtig, denn hier können Unternehmen relativ einfach Hürden einbauen, die das Kündigen erschweren.

Die Logik des BGH-Urteils ist klar: Eine Bestätigungsseite hat eine einzige Funktion – die Erfassung der notwendigen Kundendaten und die Bestätigung der Kündigungserklärung. Alles andere gehört dort nicht hin. Wenn Angebote wie das Pausieren eines Vertrags auf dieser Seite platziert werden, lenkt das vom eigentlichen Wunsch des Kunden ab und macht den Kündigungsprozess komplizierter.

Der I. Zivilsenat des BGH, der sich spezialisiert auf Wettbewerbsrecht befasst, hatte diese Frage zu entscheiden. Solche Senatsentscheidungen sind bindend für alle unteren Gerichte in Deutschland – von Amtsgerichten bis zu Oberlandesgerichten.

Das Urteil hat Auswirkungen auf viele Online-Geschäftsmodelle. Fitness-Studios sind nur ein Beispiel – ähnlich könnte es bei Streaming-Diensten, Versicherungen oder anderen Angeboten gelten, die online kündbar sind. Unternehmen müssen künftig stärker darauf achten, wie sie ihre Kündigungsseiten gestalten und dürfen dort nicht versuchen, Nutzer mit Alternativen zum Kündigen von ihrem Vorhaben abzubringen.

Für Verbraucher bedeutet das: Das Kündigungsrecht wird gestärkt. Wer online ein Abo beenden möchte, soll nicht mit zusätzlichen Optionen konfrontiert werden, die den Prozess verzögern oder verwirren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Aktenzeichen: I ZR 200/25

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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