BGH hebt Urteil im Rundholz-Kartell-Fall auf

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Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart in einem milliardenschweren Kartellrechtsstreit aufgehoben. Das höchste deutsche Gericht verwarf damit eine Entscheidung, die das Land Baden-Württemberg wegen des sogenannten Rundholz-Kartells zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet hatte.

Ein Inkassodienstleister hatte Baden-Württemberg im Namen von 36 Sägewerksunternehmen auf Schadensersatz von mindestens 270 Millionen Euro plus etwa 203 Millionen Euro Zinsen verklagt. Der Vorwurf: Zwischen 1978 und August 2015 hätten die baden-württembergischen Forstämter und andere Behörden der Landesforstverwaltung ihre Rundholzvermarktung abgestimmt und damit gegen europäisches Kartellrecht verstoßen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte das Land dem Grunde nach zur Zahlung verurteilt.

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hob dieses Urteil jetzt auf und verwies die Sache zurück — auch in dem Umfang, in dem die Klage teilweise abgewiesen worden war.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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