Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Freiheitsstrafe gegen einen Mann wegen Mordes rechtskräftig bestätigt. Das Landgericht München I hatte ihn außerdem wegen bewaffnetem Drogenhandel, Raub mit Todesfolge und unerlaubtem Waffenbesitz verurteilt.
Dem Urteil zufolge hatte der Angeklagte sich mit einem Komplizen darauf geeinigt, Marihuana zum Weiterverkauf zu kaufen. Am 3. Juni 2024 sollte ein Münchner Drogenhändler drei Kilogramm Cannabis für 15.000 Euro übergeben. Der Angeklagte plante jedoch, das Rauschgift ohne Bezahlung zu nehmen.
Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 6.000 Euro, der verwendeten Waffe und des Fluchtfahrzeugs an.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.