BGH kippt Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge

justiz [Justiz]

Der Bundesgerichtshof hat zwei Klauseln für unwirksam befunden, mit denen eine Bank Jahresentgelte für die Verwaltung von sogenannten Riester-Bausparverträgen berechnet hat. Das Urteil vom 28. Juli 2026 betrifft Gebühren, die die Bank jeweils zum Jahresbeginn von ihren Kunden verlangte.

Kläger war der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Er argumentierte gegen die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Jahresentgelte für diese Altersvorsorgeprodukte. Die Bank hatte in ihren Bedingungen für Bausparverträge bis Anfang 2022 ein Jahresentgelt von jährlich 15 Euro pro Konto vorgesehen.

Der für Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs gab der Verbraucherschutzorganisation Recht und erklärte die Gebührenklauseln für unwirksam.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Aktenzeichen: XI ZR 83/25

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.