Der Bundesgerichtshof hat eine Thüringer Proberichterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Das Landgericht Gera hatte sie 2024 zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Hintergrund des Falls: Am 14. April 2020 stellte der Vater der Richterin – ein evangelischer Pfarrer – einen Eilantrag, um eine schwer erkrankte Seniorenheimbewohnerin zu besuchen und ihr letzte Sakramente zu spenden. Das Heim hatte Besuche wegen Corona-Schutzmaßnahmen untersagt und wollte Zutritt nur in der unmittelbaren Sterbephase gewähren. Die Richterin war an jenem Tag Bereitschaftsrichterin und wies ihren Vater auf die geltenden Bestimmungen hin. Das Gericht Gera sah darin eine Rechtsbeugung, der BGH kam nach Überprüfung des Falls jedoch zu einer anderen Bewertung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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