Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen gegen Kai M. wegen mutmaßlicher Terrorismusvorwürfe

Die Bundesanwaltschaft hat am 7. August 2026 ein Ermittlungsverfahren gegen den Deutschen Kai M. von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen. Ihm wird vorgeworfen, als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein und jeweils als Anführer gehandelt zu haben. Nach Angaben der Behörde soll er auch eine dieser Vereinigungen gegründet haben.

Dem 1975 Geborenen werden schwere Straftaten zur Last gelegt: Anstiftung zum Mord, Anstiftung zu mehrfacher Brandstiftung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung von Kinderpornografie, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung.

Nach dem Stand der Ermittlungen soll Kai M. spätestens Ende März 2024 gemeinsam mit anderen eine Online-Gruppierung gegründet haben. Diese soll von rechtsextremer Ideologie bestimmt sein und auf schwerwiegende Straftaten wie Mord oder Totschlag abzielen. Ziel sei es, durch Gewalttaten oder öffentliche Aufrufe den Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung herbeizuführen. Bild- und Videomaterial solcher Taten sollen bewusst in Chatgruppen geteilt werden, um für die Vereinigung und künftige Anschläge zu werben.

Spätestens Ende 2024 soll sich Kai M. einer weiteren Online-Gruppierung mit krimineller Ausrichtung angeschlossen haben. Beide Gruppierungen werden der sogenannten COM-Szene zugeordnet oder sind ihr zumindest verbunden. Diese Szene entwickelt sich seit einigen Jahren im Internet. Ihre Mitglieder suchen gezielt in sozialen Medien oder auf Gaming-Plattformen nach sehr jungen, meist weiblichen Personen, die durch Manipulation und Zwang zu erniedrigenden Handlungen und/oder Selbstverletzungen bis hin zum Suizid gedrängt werden sollen.

In beiden Gruppen soll Kai M. mutmaßlich als einer der Anführer fungiert haben und sich maßgeblich an der Vorbereitung und Ausführung von Straftaten beteiligt haben. Der Bundesanwaltschaft zufolge soll er gemeinsam mit anderen Vereinigungsmitgliedern einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer tödlich zu verletzen. Zudem wird ihm vorgeworfen, in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen zu haben. Er soll auch auf Jugendliche in den USA und Schweden eingewirkt haben, Fahrzeuge in Brand zu setzen.

Nach Angaben der Behörde besteht der Verdacht, dass Kai M. über das Internet Kontakt zu einem Kind im europäischen Ausland aufgenommen hat und dieses dazu veranlasst hat, mit einem Messer sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen – dabei kam es zu schweren Verletzungen. Von einigen dieser Taten soll der Beschuldigte anschließend Videozusammenschnitte im Netz verbreitet haben.

Kai M. wurde am 17. März 2026 festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Grundlage ist ein Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz. Zeitnah soll eine Vorführung vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erfolgen, um den Haftbefehl anzupassen.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 20. August 2026. Original beim Generalbundesanwalt.

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