Die Bundesanwaltschaft hat am 19. August 2026 den ukrainischen Staatsangehörigen Vladimir Z. in Pula (Kroatien) festnehmen lassen. Ein Europäischer Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 3. Juni 2024 lag vor. Die kroatische Polizei führte die Festnahme durch, koordiniert von der Generalpolizeidirektion Zagreb.
Ihm wird vorgeworfen, sich an der Sabotage der Gaspipelines „Nord Stream 1″ und „Nord Stream 2″ beteiligt zu haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (Paragraf 308 Absatz 1 Strafgesetzbuch), verfassungsfeindliche Sabotage (Paragraf 88 Absatz 1 Nummer 3 Strafgesetzbuch) und Zerstörung von Bauwerken (Paragraf 305 Absatz 1 Strafgesetzbuch) vor. Dies sind Vorwürfe, deren Wahrheitsgehalt noch zu klären ist.
Nach Angaben der Ermittler gehörte der ausgebildete Taucher zu einer Gruppe um den gesondert verfolgten Serhii K. Diese Gruppe soll im September 2022 nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Gasleitungen platziert haben. Vladimir Z. nahm demnach an den erforderlichen Tauchgängen teil. Für den Transport nutzten die Verdächtigen eine Segelyacht, die von Rostock aus startete. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft war die Yacht mit Hilfe gefälschter Ausweispapiere über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen angemietet worden. Die Sprengsätze detonierte am 26. September 2022 und verursachten schwere Schäden an beiden Pipelines.
Nach seiner Überstellung aus Kroatien soll Vladimir Z. dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.
Gegen Serhii K. hat die Bundesanwaltschaft am 30. Juni 2026 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg Anklage erhoben.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 19. August 2026. Original beim Generalbundesanwalt.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.