Anklage gegen mutmaßliches PKK-Mitglied erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 6. August 2026 Anklage gegen den türkischen Staatsangehörigen Yüksel K. vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg erhoben. Ihm wird vorgeworfen, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ beteiligt zu haben — eine Straftat nach Paragraf 129a und 129b des Strafgesetzbuchs, die die Unterstützung und Mitgliedschaft in Terrororganisationen ahndet.

Nach den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gehörte K. von Juni 2016 bis Juli 2023 als Co-Vorsitzender des Kongresses der Kurdisch Demokratischen Gesellschaft in Europa (KCDK-E) der Führungsebene der Europaorganisation der PKK an. Er setzte Vorgaben der Europaführung um und war insbesondere für die Koordination und Durchführung von Propagandaaktivitäten der Vereinigung in Europa zuständig. Dabei trat er auch öffentlich als Redner auf und arbeitete eng mit verschiedenen Organisationsebenen der PKK sowie ihnen zugehörigen oder nahestehenden Medien zusammen.

K. wurde am 20. Mai 2025 festgenommen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde am 1. August 2025 außer Vollzug gesetzt und am 7. Mai 2026 auf Antrag der Bundesanwaltschaft aufgehoben.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 27. August 2026. Original beim Generalbundesanwalt.

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