Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen den Neubau der Autobahn A 445 zwischen Werl und Hamm abgewiesen. Der gut 8 Kilometer lange Autobahnabschnitt soll die A 2 mit der A 44 verbinden und damit eine Lücke in der Gesamtstrecke schließen, die bereits seit Jahrzehnten teilweise unter Verkehr ist.
Das Projekt betrifft die Strecke von Werl/Nord bis zur Anschlussstelle Hamm/Rhynern. Bislang wird diese Verbindung über die Bundesstraße B 63 hergestellt, die durch den Ortsteil Hilbeck führt. Die neue Autobahn soll diese Ortslage entlasten, indem der Verkehr auf die A 445 verlagert wird.
Die Bezirksregierung Arnsberg hatte den Plan im Dezember 2020 festgestellt. Eine Umweltvereinigung und eine Privatperson klagten dagegen. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verfahren daraufhin aus, damit die Autobahn GmbH des Bundes vertiefte Untersuchungen zu Wasserkörpern durchführen und einen Klimabericht erstellen konnte. Diese Ergebnisse würdigte die Bezirksregierung in einem ergänzenden Beschluss vom Dezember 2024. Das Vorhaben selbst blieb im Wesentlichen unverändert.
Die Kläger hatten Verstöße gegen Umwelt- und Naturschutzrecht, Lärmschutzbestimmungen sowie Abwägungsfehler gerügt. Das Gericht folgte diesen Argumenten nicht.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das höchste deutsche Gericht für Verwaltungsrecht und sitzt in Leipzig. Es prüft Entscheidungen von Behörden und Verwaltungsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BVerwG
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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