Freiburg ändert Bebauungsplan für Gewerbegebiet Krummacker

Der Gemeinderat Freiburg hat die dritte Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Krummacker beschlossen. Das Plangebiet liegt zwischen der Uffhauser Straße, Bettackerstraße, Walter-Knoell-Straße und Guildfordallee im Stadtteil Haslach und umfasst etwa 2 Hektar Fläche.

Anlass der Bebauungsplanänderung war die Aufgabe der Autohaus-Nutzung auf einem 1,4 Hektar großen Grundstück im Laufe des Jahres 1993. Die Verwaltung sieht die Fläche grundsätzlich für Einzelhandelsnutzung geeignet. Sie liegt am Rande des geplanten weiterentwickelten Stadtteilzentrums von St. Georgen.

Während des Verfahrens wurde zunächst eine Diskothek als mögliche Nutzung geprüft. Der Lokalverein Haslach und zahlreiche private Einsprechende äußerten massive Kritik. Ein Schallgutachten des Tiefbauamtes ergab erhebliche Lärmbelastungen an der südlichen Grenze. Die Verwaltung empfahl daraufhin, diesen Standortgedanken aufzugeben und Vergnügungsstätten auszuschließen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ging von privater Seite keine Einwendung gegen die Planungsabsicht ein. Träger öffentlicher Belange brachten verschiedene Anregungen vor, etwa zur Trinkwasserzuleitung und zu Altlasten. Diese wurden durch Ergänzung der Hinweise in den Textlichen Festsetzungen berücksichtigt.

Der Einzelhandelsverband Südbaden äußerte Bedenken bezüglich mangelnder Integration und Kaufkraftabfluss aus anderen Stadtteilzentren. Diese Bedenken wies die Verwaltung zurück. Zugelassen wird zentrenrelevanter Einzelhandel nur beschränkt für Elektrowaren und Unterhaltungselektronik.

Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg