Der Gemeinderat Freiburg befasst sich mit Konzeptüberlegungen für einen Verkehrslandeplatz der Region in Lahr. Die Vorlage (ein Beschlussentwurf der Stadtverwaltung) enthält geänderte und konkretisierte Rahmenbedingungen für diesen geplanten Flugplatz.
Grundlage der aktuellen Fassung sind weitere Gespräche zwischen den Städten Freiburg, Lahr, Offenburg und der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein. Diese haben zu Präzisierungen in drei Bereichen geführt:
Bei der zulässigen Flugzeuggewichtung wird zwischen drei Kategorien unterschieden: Flugzeuge bis 14,9 Tonnen dürfen regulär starten und landen. Maschinen zwischen 15 und 19,9 Tonnen benötigen eine Genehmigung der Geschäftsleitung. Flugzeuge ab 20 Tonnen erfordern einstimmige Zustimmung aller vier Gesellschafter.
Für die Betriebszeiten gilt: Regulärer Betrieb von 6.00 bis 22.00 Uhr. Zwischen 22.00 und 24.00 Uhr sind auf Genehmigung der Geschäftsleitung nur Landungen, keine Starts zulässig. Nachtflüge sind grundsätzlich verboten. Spezialregelungen für Samstag, Sonntag und Feiertage werden noch präzisiert.
Als weitere Einschränkung ist Frachtflugverkehr nicht zulässig. Die Stadtverwaltung hatte die Vorlage mit der Flugplatz Freiburg Breisgau GmbH und der Freiburg Wirtschaft & Touristik GmbH abgestimmt. Der Gemeinderat soll die geänderten Rahmenbedingungen zur Kenntnis nehmen. Finanzielle Auswirkungen entstehen nach Angaben der Verwaltung nicht.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg