Der Gemeinderat Freiburg hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2003 einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften für ein neues Wohngebiet in Weingarten beschlossen. Geplant sind 22 zweigeschossige Reihenhäuser mit Pultdach, die im Rahmen des Reihenhausprogramms des Landes Baden-Württemberg entstehen.
Das Neubaugebiet befindet sich westlich der bestehenden Bebauung zwischen Betzenhauser Weg und Bugginger Straße. Die Stadt Freiburg ist Eigentümerin der Flächen. Das Reihenhausprogramm zielt darauf ab, jungen Familien den Erwerb von kostengünstigem Hauseigentum zu ermöglichen. Die Grundstücke werden im Erbbaurecht zu vergünstigten Konditionen abgegeben.
Die Häuserzeilen sind in Nord-Süd-Richtung angeordnet und schließen den bebauten Teil Weingartens nach Westen zum Dietenbachpark hin ab. Zwischen der Neubebauung und den bestehenden viergeschossigen Gebäuden ist eine Grünfläche von mehr als 30 Metern Breite vorgesehen. Im Westen ist ein fünf Meter breiter öffentlicher Grünstreifen mit Baum- und Buschbepflanzung geplant.
Die örtlichen Bauvorschriften regeln Gestaltungsvorgaben für Dächer, Einfriedigungen und weitere Details. Dachaufbauten dürfen maximal 50 Prozent der Dachflächenbreite ausmachen. Einfriedigungen entlang öffentlicher Verkehrsflächen sind bis 0,80 Meter Höhe zulässig, alternativ geschnittene Hecken bis 1,0 Meter.
Die Erschließung erfolgt von Norden über einen bestehenden Parkplatz. Das Wohngebiet ist autofrei geplant, Parkplätze befinden sich zentral. Die Bewohner erreichen ihre Häuser über öffentliche Fuß- und Radwege. Während der öffentlichen Auslegung gingen keine Anregungen von privater Seite ein. Geringfügige redaktionelle Modifikationen wurden auf Hinweise von Ämtern und Trägern öffentlicher Belange hin vorgenommen.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg